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Förderung der E-Mobilität Finanzielle Unterstützung für die E-Mobilität

Die Förderung vom Land NRW gilt für Unternehmen und kommunale Betriebe. Für die private Förderung gilt die Förderung von der KfW 440.

Förderung von Wallboxen und E-Mobilität durch das Land NRW

Was wird gefördert?
Wallboxen und Ladesäulen

Nach dem 30.11.2020:

Unternehmen & kommunale Betriebe:
  • 50 % pro Ladepunkt maximal 1000 € für eine Wallbox
  • 50 % pro Ladepunkt maximal 3000 € für eine Ladesäule
Öffentlich:
  • 50 % pro Ladepunkt maximal 5000 €

Förderung von Ladestationen für Elektroautos durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Was wird gefördert?
Kaufpreis und Anschluss sowie Einbaukosten einer neuen 11kW Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten

900 Euro Zuschuss je Ladepunkt (Gesamtkosten aber min. 900 Euro)